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Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt Seit ca. zwei Jahren werden rassistische Gewalttaten in
der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen. Der Schutz potentieller
Opfer und die Wiedergutmachung entsprechender Taten sind Teil der öffentlichen
Diskussion geworden. Allerdings hat die größere öffentliche
Aufmerksamkeit nicht zu einem Rückgang der Anzahl entsprechender
Straftaten geführt. Um ein deutliches politisches Signal zu setzen, fordern
wir für Opfer rassistischer Angriffe ein dauerhaftes Bleiberecht.
Rassistische Angriffe implizieren eine Negation der Daseinsberechtigung
bzw. des Aufenthaltsrechts der Opfer. Die Täter sprechen den Opfern
das Recht ab, in der Bundesrepublik zu leben und leiten hieraus für
sich die Berechtigung zu gewalttätigen Angriffen ab. Der aus solchen
Angriffen resultierende Schaden ist jedoch nicht ausschließlich
auf physische oder psychische Folgen beim Opfer beschränkt. Vielmehr
verstehen die Opfer und deren soziales Umfeld genau, dass der Angriff
nicht einer einzelnen Person gilt, sondern auf eine bestimmte Gruppe von
Menschen zielt. In der Folge wirkt sich ein rassistischer Angriff in Form
von Angst, Einschüchterung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit
und Desintegration nicht nur auf das einzelne Opfer, sondern auf das soziale
Umfeld des Opfers aus.
Die Täter sprechen den Opfern das Recht ab in der Bundesrepublik zu leben und leiten hieraus für sich die Berechtigung zu gewalttätigen Angriffen ab. Durch die Gewährung eines Bleiberechts wird die Wirkung eines Angriffs gebrochen und in sein Gegenteil verkehrt. Durch das Bleiberecht wird den Tätern schlichtweg gezeigt, dass ihre Handlungen zu dem genauen Gegenteil ihres eigentlichen Zieles führen. Gleichzeitig signalisiert ein Bleiberecht für die Opfer rassistischer Angriffe die Übernahme von Verantwortung und die Akzeptanz der Tatsache, dass Rassismus und die damit einhergehende Gewalt Folgen politischen bzw. gesellschaftlichen Versagens sind.
Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus befinden sich regelmäßig in einer sehr kritischen Lebenssituation. So ist ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sie unterliegen einem faktischen Abeitsverbot; soziale Kontakte sind erschwert. Durch diese und andere Umstände haben sie eine völlig ungewisse Zukunftsperspektive. Aus diesen Gründen entfaltet ein rassistischer Angriff sehr viel einschneidendere Wirkungen als bei anderen Opfergruppen. Vor diesem Hintergrund schafft die Gewährung eines Bleiberechts zusätzliche Sicherheit und Perspektiven, die es ermöglichen, die erlittenen Verletzungen besser zu verarbeiten.
Rassistische Angriffe Rassistische und rechtsextremistische Straftaten haben
ihre Ursachen in der rassistischen Motivation der Täter. Diese liegt
dann vor, wenn der Täter die Ermächtigung zu seinem Handeln
aus der ethnischen Zugehörigkeit des Opfers und damit verknüpften
Werturteilen herleitet. Von einem rassistischen Angriff ist auch dann
auszugehen, wenn für einen Konflikt andere Motive eine Rolle gespielt
haben, die rassistische Motivation jedoch mitverantwortlich für die
Eskalation des Konflikts ist. Berlin, 10.06.02 |
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